Die privaten Krankenversicherungen übernehmen,
je nach Vertragsgestaltung, eventuell die Kosten einer Therapie.
Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung
nach.
Kostenerstattung
über die gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem
Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen
meist nicht übernommen. Eine Durchsetzung der Kostenübernahme
bedeutet oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung und
kann sehr lange dauern.
Die Dauer einer Therapie- oder Beratungsstunde
entspricht
50 Minuten.
Die Abrechnung erfolgt nach
Minuten und nur nach der tatsächlich benötigten
Sitzungszeit.
Für eine Therapie- oder Beratungsstunde
(50 Minuten) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr fällt ein Honorar von
98,00 € an.
Für eine Therapie- oder Beratungsstunde
(50 Minuten)
an Werktagen ab 18:00 Uhr oder an Samstagen fällt ein Honorar
in Höhe von 105,00 € an.
Für eine Paartherapie/-beratung
beläuft sich das Honorar auf
125,--€ je
Therapiestunde (50 Minuten)
Für eine Paartherapie/-beratung an Werktagen ab 18:00
Uhr oder an Samstagen fällt ein Honorar in Höhe von
145,00 € an.
Beratung über E-Mail oder Telefon: 1,9 € / Minute.
Die Abrechnung erfolgt direkt
mit dem Patienten/Klienten.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung
von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen
Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung.
Stand: Mai 2022